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Campingplatz NameRegionOrtECC-Nr
Camping Pitagora Cosenza Rossano
Camping Villaggio Marinello Messina Oliveri 3914
Camping Sass Dlacia Bozen St. Kassian/San Cassiano 0137
Camping Saragosa Sassari Aglientu-Vignola Mare 4033b
Camping del Mare Imperia Cervo 1861a
Green Park Village Valle d'Aosta La Salle
Camping La Montagnola Siena Sovicille 2653
Club degli Amici Camping Village Viterbo Pescia Romana 3301
Camping Sant'Angelo Village Venezia Cavallino-Treporti 0825g
Talamone Camping Village Grosseto Talamone 2455

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Camping Italien (I) / Facts:

  • Fläche: 301000 km²
  • Campingplätze: ca. 2200
  • Einwohnerzahl: 60,6 Millionen
  • Landessprache: Italienisch
  • Währung: 1 Euro (S) = 100 Cent
  • Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0039 + Ortsvorwahl mit 0 + Teilnehmernummer
  • Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
  • Notruf: 112
  • Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
  • Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monate alt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung. Maulkorb u. Leine sind mitzuführen
  • Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 90 – 110 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 70 km/h. Caravan Autobahn: 80 km/h. Motorcaravan bis 3,5 t: s. Pkw. Motorcaravan über 3,5 t: Straße: 80 km/h, Autobahn: 100 km/h.
  • Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. Alle nach hinten über das Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer Warntafel versehen sein. Auf Autobahnen und Außerortsstraßen ist Abblendlicht (auch tagsüber) vorgeschrieben. In den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Auf Bergstraßen haben Berg abwärts fahrende Fahrzeuge Vorfahrt.
  • Straßengebühren: Mautpflicht auf fast allen Autobahnen. Nur wenige Teilstrecken sind gebührenfrei.
  • Zusätzlich gebührenpflichtig sind: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc-Tunnel, Großer-Sankt-Bernhard-Tunnel, Munt-la-Schera-Tunnel, Simplon-Bahntunnel, Timmelsjochstraße, Stilfserjochstraße.
  • City-Maut in den Innenstädten von Mailand (Mo. - Fr. 7.30-19.30 Uhr) Bologna (tägl. 7-20 Uhr) und Palermo (Mo. - Fr. 8-20 Uhr).
  • Umweltzonen und Fahrverbote: Es gibt zahlreiche Umweltzonen, vor allem im Großraum der Städte Turin, Mailand, Bologna, Bozen und Brixen sowie in einigen weiteren Provinzen. Diese gelten meist für das Winterhalbjahr für Fahrzeuge der Abgasklassen 0 bis 2. In Palermo wurde ganzjährig eine Umweltzone mit Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklassen 0 bis 3 eingerichtet. Ein komplettes Fahrverbot besteht für das historische Zentrum der Städte Florenz, Verona, Pisa, Arezzo und Rom. In Bozen und Brixen Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge von Mo.-Fr., jeweils 7-10 Uhr und 16-19 Uhr.
  • Wichtig für den Camper: Einmaliges Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist auf Park- oder Rastplätzen erlaubt (wenn nicht durch lokale Regelungen untersagt). Gasflaschen können an zahlreichen Füllstationen aufgefüllt werden. Mit dem Europa-Füll- und Anschluss-Set können auch italienische Gasflaschen angeschlossen werden.
  • Rauchverbot in Restaurants, Bars und allen öffentlichen Räumen. Im Pkw, wenn Schwangere oder Personen unter 18 Jahren mitfahren
  • Sommer-Ferien 2020: Mitte Juni – Mitte September
  • Automobil-Clubs:
    TCI: Via Grazioli 67, I-38122 Trient www.touringclub.it
    ACI: Via Marsala 8, I-00185 Roma http://www.aci.it
    Touristik: ENIT - Italienische Zentrale für Tourismus http://www.enit.it
    ENIT Deutschland: Barckhausstr. 10, D-60325 Frankfurt/M., frankfurt@enit.it, http://www.enit.de