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Campingplätze empfehlen sich:

Campingplatz NameRegionOrtECC-Nr
Campingbeach Ossiacher See Kärnten Annenheim 1357
Camping Seemühle Tirol Kössen 0381c
1. Reisemobil-Stellplatz Graz Steiermark Graz-Strassgang 1527
Camping Bella Austria Steiermark St. Peter am Kammersberg 1571
Wiesencamping Marhof Kärnten Drobollach 1321
Camping Puchner Oberösterreich Feldkirchen an der Donau
Camping Dreiländereck Tirol Ried 0225
Camping Draufluss Kärnten Spittal an der Drau
Storchencamp Rust Burgenland Rust/Neusiedler See 0918
Camping Putterersee Steiermark Aigen im Ennstal

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Österreich (A) / Facts:

  • Fläche: 84000 km²
  • Campingplätze: ca. 500
  • Einwohnerzahl: 8,8 Millionen
  • Landessprache: Deutsch
  • Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
  • Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0043 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
  • Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
  • Polizei: 112
  • Notruf: 112
  • Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
  • Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monate alt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung.
  • Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 100 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 70 – 100 km/h. Caravan Autobahn: 80 – 100 km/h. Wohnmobil bis 3,5 t: siehe Pkw. Wohnmobil über 3,5 t: Straße: 70 km/h, Autobahn: 80 km/h.
  • Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist verboten, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben. Durchgehende gelbe Linien bedeuten Halte- und Parkverbot, unterbrochene gelbe Linien ein Parkverbot. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
  • Straßengebühren: Es besteht Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t bzw. Motorräder benötigen eine Vignette, wahlweise gültig für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Eine eigene Vignette für Caravans ist nicht erforderlich. Ab November 2017 sind auch digitale Vignetten erhältlich, die nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden sind. Weitere Informationen: www.asfinag.at Wohnmobile über 3,5 t: Elektronische Maut. Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Anzahl der Achsen sowie der Schadstoffklasse, Abrechnung über eine am Fahrzeug befestigte „Go-Box“. Weitere Informationen: www.go-maut.at
  • Zusätzlich gebührenpflichtig sind folgende Straßen: Arlberg-Schnellstraße
    Bosrucktunnel
    Brennerautobahn
    Felbertauerntunnel
    Gerlitzen
    Gerlos-Alpenstraße
    Gleinalmtunnel
    Großglockner-Hochalpenstraße
    Karawankentunnel
    Malta-Hochalmstraße
    Nockalmstraße
    Silvretta Hochalpenstraße
    Tauernautobahn
    Tauern-Bahntunnel
    Timmelsjochstraße
    Villacher Alpenstraße
  • Wichtig für den Camper: Einmaliges Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (für ca. 10 Stunden) auf Straßen, Parkplätzen oder Raststätten erlaubt (Ausnahmen: Tirol, Wien, Landschaftsschutzgebiete).
  • Sommerferien-Termine 2020: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 04.07. – 06.09. Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark: 11.07. – 13.09.
  • Rauchverbot in Restaurants und allen öffentlichen Räumen.
  • Automobil-Club: ÖAMTC: Baumgasse 129, A-1030 Wien www.oeamtc.at
  • Touristik: Austria-Info: urlaub@austria.info www.austria.info/de

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