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Campingplätze empfehlen sich:
| Campingplatz Name | Region | Ort | ECC-Nr |
|---|---|---|---|
| Achensee Camping Schwarzenau | Tirol | Achenkirch | |
| Camping Rothenfels | Steiermark | Oberwölz | 1580 |
| Comfort & Wellness - Camping Falken | Osttirol | Lienz | 1012a |
| Camping Erne | Vorarlberg | Dalaas | 0163 |
| Thöny's Camping Montafon | Vorarlberg | Schruns | 0175 |
| Ferienpark Terrassencamping Süd-See | Tirol | Walchsee | 0381a |
| Seen Camping Stadlerhof | Tirol | Kramsach/Krummsee | 0324 |
| Euro-Camping Wilder Kaiser | Tirol | Kössen | 0386 |
| Camping am Erlaufsee | Steiermark | St. Sebastian | 1557 |
| Aktiv-Camping Prutz/Tirol | Tirol | Prutz | 0220 |
Österreich (A) / Facts:
- Fläche: 84000 km²
- Campingplätze: ca. 500
- Einwohnerzahl: 8,8 Millionen
- Landessprache: Deutsch
- Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
- Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0043 + Ortsvorwahl ohne 0 + Teilnehmernummer
- Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Polizei: 112
- Notruf: 112
- Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
- Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monate alt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung.
- Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 100 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 70 – 100 km/h. Caravan Autobahn: 80 – 100 km/h. Wohnmobil bis 3,5 t: siehe Pkw. Wohnmobil über 3,5 t: Straße: 70 km/h, Autobahn: 80 km/h.
- Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden. Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist verboten, wenn nicht mindestens 2 Fahrstreifen frei bleiben. Durchgehende gelbe Linien bedeuten Halte- und Parkverbot, unterbrochene gelbe Linien ein Parkverbot. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
- Straßengebühren: Es besteht Mautpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen. Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t bzw. Motorräder benötigen eine Vignette, wahlweise gültig für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Eine eigene Vignette für Caravans ist nicht erforderlich. Ab November 2017 sind auch digitale Vignetten erhältlich, die nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden sind. Weitere Informationen: www.asfinag.at Wohnmobile über 3,5 t: Elektronische Maut. Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Anzahl der Achsen sowie der Schadstoffklasse, Abrechnung über eine am Fahrzeug befestigte „Go-Box“. Weitere Informationen: www.go-maut.at
- Zusätzlich gebührenpflichtig sind folgende Straßen: Arlberg-Schnellstraße
Bosrucktunnel
Brennerautobahn
Felbertauerntunnel
Gerlitzen
Gerlos-Alpenstraße
Gleinalmtunnel
Großglockner-Hochalpenstraße
Karawankentunnel
Malta-Hochalmstraße
Nockalmstraße
Silvretta Hochalpenstraße
Tauernautobahn
Tauern-Bahntunnel
Timmelsjochstraße
Villacher Alpenstraße - Wichtig für den Camper: Einmaliges Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (für ca. 10 Stunden) auf Straßen, Parkplätzen oder Raststätten erlaubt (Ausnahmen: Tirol, Wien, Landschaftsschutzgebiete).
- Sommerferien-Termine 2020: Wien, Niederösterreich, Burgenland: 04.07. – 06.09. Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark: 11.07. – 13.09.
- Rauchverbot in Restaurants und allen öffentlichen Räumen.
- Automobil-Club: ÖAMTC: Baumgasse 129, A-1030 Wien www.oeamtc.at
- Touristik: Austria-Info: urlaub@austria.info www.austria.info/de
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